Benutzer yes_mc schrieb:
Diese "bösen" Konsequenzen kenne ich auch nicht.
Sperrung des Kundenkontos zum Beispiel. Übergabe an ein Inkassobüro. Einfordern der Gebühren für die Rücklastschrift und viele andere Dinge mehr, die vielleicht berechtigt aber oft auch nicht berechtigt sind, mit denen man sich dann aber auseinandersetzen darf. Wer das möchte, statt erst einmal eine gütige Einigung mit dem Anbieter zu suchen, darf das gerne tun.
Tatsächlich drängt sich doch leicht der Eindruck auf, daß diverse Anbieter ihre Systeme nicht im Griff haben und wohl auch nicht haben wollen.
Das mag es natürlich geben. Gar keine Frage. Manchmal sind es aber auch einfach nur Missverständnisse. Oder andere schnell zu klärende Probleme.
Und der deutsche Kunde ist ja gemeinhin ein "dankbarer" Abnehmer, der sich alles gefallen läßt, wenn der "Gegner" nur mal mit einem negativen Schufa-Eintrag droht, eben um den renitenten Kunden gefügig zu machen.
Das ist jetzt allerdings wieder ein ganz anderes Thema. SCHUFA Einträge sind nur bei unbestrittenen Forderungen zulässig. Und drohen kann man natürlich mit vielen Dingen. Aber wie gesagt, wir kommen vom Thema ab.
Bei einer Rücklastschrift fallen für die Anbieter Gebühren an, diese sind zwar pille-palle, aber man kann die Anbieter eben nur an Stellen packen, wo es ihnen weh tut (und bei Geld ist das immer so, auch wenn RüLa-Gebühr nur 2-3 € sind).
Wenn ich einen Fehler in einer Rechnung eines Geschäftspartners entdecke, dann weise ich meinen Geschäftspartner darauf hin und bitte um Korrektur. Da will ich ihm nicht weh tun. Ich möchte die Sache geklärt haben. Sollte der Geschäftspartner sich uneinsichtig zeigen und ich sicher sein, dass ich im Recht bin, dann steht mir die nächste Eskalationsstufe natürlich frei..
Meine Erfahrung: Rücklastschrift kommentarlos, danach aber einigermaßen freundlich bleiben, fast alle Anbieter kommen irgendwann "angekrochen" oder aber sie lassen es komplett unter den Tisch fallen.
Wieso kommentarlos? Mein Geschäftspartner sollte doch wissen, mit was ich nicht einverstanden bin, um die Möglichkeit zu haben, die Sache zu bereinigen. Auch kann man Lastschriften nur komplett zurückgeben. Damit gerät man aber ganz schnell in Zahlungsverzug für den unstrittigen Teil der Rechnung. Das wissen viele nicht. Mit einer kommentarlosen Rücklastschrift, wenn ich mit irgendetwas nicht einverstanden bin, öffne ich die Tür zu einer ganzen Reihe von Problemen. Und das ist vollkommen unnötig, wenn ich erst einmal mit meinem Geschäftspartner spreche und versuche, die Sache zu bereinigen. Eine Lastschrift läuft mir so schnell nicht weg.
Und merke: ein Brief von einem Inkassounternehmen ist kein Brief eines Gerichts im gelben Umschlag, sondern rechtlich gleichwertig mit einem Urlaubsgruß vom Nachbarn.
Das ist korrekt. Außer natürlich die gesamte oder auch nur ein Teil der Forderung ist berechtigt. Weil dann muss ich hinterher auch noch die zusätzlichen Gebühren des Inkassobüros für den berechtigten Teil der Rechnung zahlen.