So fordern Sie Ihr Recht als Verbraucher ein
Recht wenig bekannt ist in Deutschland, dass man sich als Verbraucher unter gewissen Voraussetzungen an das örtliche Amtsgericht wenden und dort kostengünstig eine außergerichtliche Beratung und gegebenenfalls auch eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt in Anspruch nehmen kann. Laut dem Beratungshilfegesetz kann Hilfe für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens und im obligatorischen Güteverfahren auf Antrag gewährt werden, wenn der Rechtsuchende die erforderlichen Mittel nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann, nicht andere Möglichkeiten für eine Hilfe zur Verfügung stehen, deren Inanspruchnahme dem Rechtsuchenden zuzumuten ist, und die Inanspruchnahme der Beratungshilfe nicht mutwillig erscheint.
Bei der Beratungshilfe durch die Amtsgerichte handelt es sich also um eine Sozialleistung, die gewährt wird, wenn dem Rechtsuchenden auch Prozesskostenhilfe zusteht. Dafür muss meist eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse abgegeben werden. Die Beratungshilfe kann auch durch das Amtsgericht gewährt werden, soweit dem Anliegen durch eine sofortige Auskunft, einen Hinweis auf andere Möglichkeiten für Hilfe oder die Aufnahme eines Antrags oder einer Erklärung entsprochen werden kann. In allen anderen Fällen wird sie durch Rechtsanwälte und durch Rechtsbeistände, die Mitglied einer Rechtsanwaltskammer sind, gewährt.
Die Beratungshilfe wird in allen Bundesländern außer Hamburg und Bremen angeboten, in den beiden Stadtstaaten gibt es stattdessen eine öffentliche Rechtsberatung. Berlin ist das einzige Bundesland, in dem es beides gibt und der Rechtsuchende die Wahl zwischen der Inanspruchnahme öffentlicher Rechtsberatung und Beratungshilfe hat. Für den Verbraucher fällt meist eine einmalige Gebühr von 15 Euro an, alle anderen Kosten eines Anwalts trägt die Staatskasse auf der Basis festgelegter Pauschalen.
Rechtsschutzversicherung: Weiteres Vorgehen abstimmen
Haben alle außergerichtlichen Versuche nicht zum Erfolg geführt, sollten Sie - insbesondere bei schwerwiegenden Fällen - über das Einschalten eines Rechtsanwalts nachdenken. Sind Sie Kunde einer Rechtsschutzversicherung, müssen Sie sich aber vorher unbedingt mit der Versicherungsgesellschaft über das weitere Vorgehen abstimmen.
Denn bei vielen Rechtsschutzversicherungen ist es inzwischen ein Teil der Versicherungsbestimmungen, dass Sie als Kunde nicht einfach nach Belieben Anwälte engagieren können und dabei denken "die Versicherung wird hinterher dafür ja schon bezahlen". Die meisten Versicherungsgesellschaften verlangen inzwischen, dass Sie sich zuerst bei der Versicherung melden und über den Fall berichten.
Gegebenenfalls bietet Ihnen die Versicherung dann zunächst eine Erstberatung an oder verweist Sie an einen kompetenten Anwalt, mit dem sie in derartigen Fällen bereits zusammengearbeitet hat. Einen eigenen Anwalt sollten Sie erst dann engagieren, wenn Ihnen die Rechtsschutzversicherung schriftlich die Zusage dafür gegeben hat, dass sie alle im Verfahren auftretenden Kosten sicher übernimmt. Halten Sie sich nicht daran, müssen Sie damit rechnen, dass die Versicherung die Kostenübernahme ablehnt und Sie trotz Rechtsschutzversicherung selbst für die Kosten aufkommen müssen.
Zahlreiche Anwälte sind heutzutage auf TK- und Online-Recht spezialisiert
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Kompetenten Fachanwalt selbst einschalten
Haben Sie sich dazu entschlossen, selbst einen Anwalt einzuschalten, um Ihr Recht geltend zu machen und hat die Rechtsschutzversicherung gegebenenfalls eine Kostenübernahme auch für einen von Ihnen selbst gewählten Anwalt zugesagt, geht es als nächstes darum, einen kompetenten Anwalt zu finden.
Als erste Anlaufstelle empfiehlt sich dazu die Anwaltauskunft des Deutschen Anwaltvereins, in der alle in Rechtsanwaltskammern organisierten Anwälte aufgeführt sind. Suchen Sie sich am besten einen Anwalt, der genau in diesem Bereich (Online-Recht, Verbraucher-Recht, Vertrags-Recht usw.) bereits einschlägige Erfahrung hat. Lassen Sie sich gegebenenfalls vorab darüber informieren, in welchen Fällen, die Ihrem Fall ähneln, der Anwalt bereits einen positiven Ausgang erreichen konnte.
Vor einer kostenpflichtigen Vertretung bieten manche Anwälte auch eine kostenfreie Erstberatung an (online oder per Telefon). Davon können und sollten Sie Gebrauch machen, wenn Sie nicht ganz sicher sind, ob die Sache vor Gericht wirklich Erfolg verspricht. Seriöse Anwälte, die nicht nur Geld verdienen, sondern wirklich helfen wollen, raten mitunter auch von einer Klage ab, wenn die zu erwartenden Kosten den entsprechenden Streitwert um ein Vielfaches übersteigen. Lassen Sie sich vom Anwalt auf jeden Fall immer vorab über die genauen Kosten informieren, dann drohen anschließend keine bösen Überraschungen.
Fazit und "teltarif hilft"
Verbraucher in Deutschland profitieren davon, dass die Gesetzgebung hierzulande in vielen Fällen die Rechte des Verbrauchers stärkt. Trotz allem gibt es regelmäßig Fälle, in denen Bürger mit ihrer Beschwerde zwar recht haben, aber nicht Recht bekommen. Mit der Bundesnetzagentur und den Verbraucherzentralen stehen kompetente Ansprechpartner für zahlreiche Probleme mit Anbietern im Bereich von Telekommunikation und Internet zur Verfügung. Der Rechtsweg kann unter Umständen langwierig, ärgerlich und teuer sein - hier kann eine Rechtsschutzversicherung zumindest bei den Kosten einspringen.
Unsere Themen-Reihe teltarif hilft stellt übrigens in unregelmäßigen Abständen reale Fälle vor, die sich tatsächlich so ereignet haben. teltarif.de versucht dabei, in Abstimmung mit den Anbietern und Herstellern auch komplizierte Fälle für private Verbraucher außergerichtlich zu lösen. Auch wenn wir uns leider nicht jedes einzelnen Falls annehmen können, möchten wir unseren Lesern mit den Berichten in dieser Serie helfen, Fallstricke in der Telekommunikation zu erkennen und zu vermeiden. Eine qualifizierte Rechtsberatung oder gar juristische Vertretung vor Gericht kann und darf teltarif.de hingegen nicht anbieten.
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