EU: Neuer Widerrufs-Button für Online-Käufe
Widerrufs-Button der EU kommt
picture alliance / dpa
Die EU unternimmt weitere Schritte, um die Rechte der Verbraucher im Online-Handel zu stärken. Widerrufsbelehrungen sind schon seit längerer Zeit üblich, in Deutschland gibt es seit einiger Zeit auch einen Kündigungs-Button.
Doch nun soll der Widerruf eines Vertrags EU-weit quasi genau so einfach werden wie der Kauf oder der Vertragsabschluss. Darüber berichtet das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland. Offenbar haben deutsche Vorgaben dabei als Orientierung gedient.
Vorbild: Deutscher Kündigungs-Button
Widerrufs-Button der EU kommt
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Die Europäische Kommission, das Parlament und der Rat sind sich laut der Mitteilung darüber einig, dass es in Zukunft einen Widerrufs-Button geben solle. Dieser müsse mit einer eindeutigen Formulierung wie "Vertrag widerrufen" gekennzeichnet werden. Des Weiteren müsse "die Widerrufsfunktion […] während der gesamten Widerrufsfrist durchgehend verfügbar […] hervorgehoben platziert und für den Verbraucher leicht zugänglich" sein.
Diese Formulierungen erinnern in der Tat stark an die rechtlichen Vorgaben für den Kündigungsbutton, der in Deutschland seit Juli 2022 für Unternehmen Pflicht ist. Der neue Widerrufs-Button soll nicht nur die bisher bekannten Schaltflächen im Online-Handel ergänzen, sondern für alle per Fernabsatz geschlossenen Verträge gelten.
Eingreifen einer Person kann verlangt werden
Verbraucher können generell bereits jetzt online, per Telefon, Fax oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Vertrages oder Erhalt der bestellten Ware ohne Angabe von Gründen widerrufen. Der Widerruf muss in Textform erklärt werden und erfolgt in der Regel per E-Mail oder das Nutzerkonto bei dem Online-Shop.
Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland begrüßt außerdem, dass Verbraucherinnen und Verbraucher künftig das Eingreifen einer Person verlangen können, wenn sie mit dem Service automatischer Kommunikationsinstrumente wie "Robo-Advice" oder Chatbots nicht zufrieden sind und eine Überprüfung durch einen Menschen wünschen.
Die neue Richtlinie müsse erst noch in das nationale Recht der Mitgliedstaaten übernommen werden, bevor Nutzer ein Recht auf die neue Online-Funktion erhalten. Stichtag für die Neuerung sei der 19.12.2025. Bis dahin hätten die Händler Zeit für eine entsprechende technische Umsetzung.
Der Rat der Europäischen Union hatte eine erste Einigung auf den geplanten Widerrufs-Button bereits im Juni verkündet.